Aufgabenbereich 1.06 · Produktgruppe 1.06.08

Was plant Bonn für Bundeselterngeld, Elternzeit und Betreuungsgeld?

Bonn bearbeitet Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Hierzu gehören die Beratung und Bearbeitung von Elterngeldanträgen.

Quelle der Aufgabenbeschreibung
Produktgruppenbeschreibung im Erläuterungsband 2025/2026, PDF S. 816

Beträge anzeigen
Geplante Aufwendungen 305 Tsd. €304.976 €Plan 2026 · Ergebnisrechnung
Plan 2008: 120 Tsd. € · Plan 2024: 379 Tsd. € · Nullbasis
Rechnerisch je Einwohner 0,89 €0,89 €Plan 2026 · geteilt durch 342.152 Einwohner (Melderegister 2025)
Anteil am Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe0,1 %Plan 2026 · gleicher Datenstand
Datenbasis2026 · Plan · Ergebnisrechnung
Quelle

Beschlossener Doppelhaushalt: Plan 2025 und 2026

Ordentliche Erträge und Aufwendungen für Bundeselterngeld, Elternzeit und Betreuungsgeld; keine Zweckbindung
Jahr und StatusErträgeAufwendungenAufwendungen je Einwohner (2025)
Plan 2026 623 €623 €305 Tsd. €304.976 €0,89 €0,89 €
Plan 2025 623 €623 €288 Tsd. €287.645 €0,84 €0,84 €

Plan 2026 stammt aus dem Teilplan, Plan 2025 aus dem Haushaltsquerschnitt. Beide Quellen weisen volle Euro aus. Die Tabelle vergleicht die beiden beschlossenen Planjahre.

Planreihe 2008–2024

Die Linie zeigt ältere Planungssnapshots aus dem Open-Data-Archiv, keine Folge unabhängig beschlossener Jahreshaushalte. Insbesondere ist 2024 eine im Stand 2019 eingefrorene Vorausplanung, nicht der beschlossene Haushalt 2024. Sie endet bewusst 2024: Der separat ausgewiesene Plan 2026 stammt aus einem anderen, nicht deckungsgleichen Extraktionsweg und wird deshalb nicht verbunden.

Diagramm wird geladen

Alle Werte stehen direkt unter dem Diagramm als Tabelle bereit.

Geplante Aufwendungen für Bundeselterngeld, Elternzeit und Betreuungsgeld, Archiv 2008–2024
Jahr und StatusAufwendungen
2024 · Plan379 Tsd. €379.099 €
2023 · Plan375 Tsd. €374.531 €
2022 · Plan366 Tsd. €365.679 €
2021 · Plan366 Tsd. €365.679 €
2020 · Plan361 Tsd. €361.407 €
2019 · Plan351 Tsd. €350.882 €
2018 · Plan400 Tsd. €400.365 €
2017 · Plan391 Tsd. €391.130 €
2016 · Plan329 Tsd. €329.159 €
2015 · Plan331 Tsd. €330.805 €
2014 · Plan129 Tsd. €129.302 €
2013 · Plan128 Tsd. €128.131 €
2012 · Plan110 Tsd. €110.450 €
2011 · Plan112 Tsd. €111.940 €
2010 · Plan137 Tsd. €136.908 €
2009 · Plan120 Tsd. €120.069 €
2008 · Plan120 Tsd. €119.996 €
Datenbasis2008–2024 · Plan · Ergebnisrechnung
Quelle

Ältere Vorausplanung für 2024 (Archivstand 2019)

Kostengruppen für Bundeselterngeld, Elternzeit und Betreuungsgeld, Vorausplanung 2024 im Archivstand 2019
Personalaufwendungen355 Tsd. €354.948 €
Versorgungsaufwendungen22,6 Tsd. €22.627 €
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen1.116 €1.116 €
Transferaufwendungen403 €403 €
Bilanzielle Abschreibungen4 €4 €

Status: ältere Vorausplanung für 2024, kein beschlossener Haushalt 2024 · Ergebnisrechnung · Quelle: Haushalt Finanzen Plandaten 2008–2024.

Datenbasis, Status und Grenzen

Die Tabellen zeigen geplante Aufwendungen und getrennt ausgewiesene Erträge. Daraus folgt keine direkte Finanzierung einer Aufgabe durch bestimmte Einnahmen und keine Aussage über ihre Wirkung.Archiv: Plan 2008–2024, Ergebnisrechnung, Quelle Haushalt Finanzen Plandaten 2008–2024. Aktueller Einzelwert: Plan 2026, Ergebnisrechnung, Quelle Haushaltsplan 2025/2026 – Teilplan Produktbereich 06 (Ansatz 2026). Beide Datenwege werden nicht addiert oder als gemeinsame Entwicklung berechnet. Der Pro-Kopf-Wert teilt den Planbetrag 2026 durch die kommunale Melderegisterbevölkerung 2025. Eine Einwohnerzahl zum Jahresende 2026 liegt noch nicht vor.