Kommunalfinanzen · Grundlagen

Entwurf

Ein veröffentlichter, aber noch nicht abschließend geprüfter oder festgestellter Rechnungsstand.

Was bedeutet Entwurf?

Beim Jahresabschluss bedeutet Entwurf: Die Verwaltung hat die Rechnung aus den Buchungen des abgelaufenen Jahres aufgestellt, doch Prüfung und politischer Feststellungsbeschluss stehen noch aus. Die Zahlen können sich deshalb noch ändern.

Worauf kommt es an?

Ein Entwurf wird auf dieser Website nie als festgestelltes Ist bezeichnet.

Die Einordnung konkreter Beträge finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort stehen jeweils Jahr, Status und Originalquelle.

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