Kommunalfinanzen · Grundlagen
Gewinnabführung
Übertragung eines Unternehmensergebnisses an die übergeordnete Gesellschaft auf Grundlage eines Ergebnisabführungsvertrags.
Was bedeutet Gewinnabführung?
Im Einzelabschluss der EnW wird die Gewinnabführung nach dem Ergebnis vor Ertragsteuern ausgewiesen. Sie ist keine betriebliche Aufwandsart wie Material oder Personal und darf deshalb nicht in deren Summe eingerechnet werden.
Die Einordnung konkreter Beträge finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort stehen jeweils Jahr, Status und Originalquelle.
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