Kommunalfinanzen · Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Ersatz für Kosten, die Bonn für eine andere Stelle oder gemeinsam mit ihr getragen hat.
Was bedeutet Kostenerstattungen und Kostenumlagen?
Erstattet werden konkrete Aufwendungen oder vereinbarte Kostenanteile, etwa durch Bund, Land, andere Kommunen oder verbundene Einrichtungen. Das ist etwas anderes als eine allgemeine Zuweisung.
Die Einordnung konkreter Beträge finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort stehen jeweils Jahr, Status und Originalquelle.
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