Kommunalfinanzen · Erträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Gebühren und Beiträge für Leistungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage.
Was bedeutet Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte?
Die Stadt erhebt sie aufgrund von Gesetzen oder Satzungen. Dazu können Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Beiträge gehören.
Ein Beispiel
Gebühren für Abfallentsorgung oder bestimmte Verwaltungsleistungen.
Die Einordnung konkreter Beträge finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort stehen jeweils Jahr, Status und Originalquelle.
Zurück zum Glossar →