Kommunalfinanzen · Erträge

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Entgelte aus Verträgen, bei denen die Stadt wie ein privater Marktteilnehmer handelt.

Was bedeutet Privatrechtliche Leistungsentgelte?

Dazu zählen je nach städtischer Buchung beispielsweise Mieten, Pachten, Eintrittsgelder oder Verkaufserlöse. Anders als Gebühren beruhen sie nicht auf einem öffentlich-rechtlichen Gebührentatbestand.

Die Einordnung konkreter Beträge finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort stehen jeweils Jahr, Status und Originalquelle.

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