Kommunalfinanzen · Grundlagen

Sondervermögen

Organisatorisch oder rechnungsmäßig getrennt geführtes Vermögen der Kommune.

Was bedeutet Sondervermögen?

Bei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen können Gebäude und andere Vermögenswerte außerhalb der detaillierten Kernbilanz geführt werden. In der Kernbilanz erscheint dann ein Beteiligungs- oder Sondervermögenswert. Die einzelnen Gebäude dürfen nicht nochmals zu diesem Wert addiert werden.

Die Einordnung konkreter Beträge finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort stehen jeweils Jahr, Status und Originalquelle.

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