Kommunalfinanzen · Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Sammelzeile für regelmäßige Erträge, die keiner spezielleren Ertragsart zugeordnet sind.
Was bedeutet Sonstige ordentliche Erträge?
Dazu können Bußgelder, Säumniszuschläge, Konzessionsabgaben sowie die Auflösung von Rückstellungen oder Sonderposten gehören. Weil die Zeile sehr unterschiedliche Vorgänge bündelt, erklären erst Anhang und Detailkonten ihre Zusammensetzung.
Worauf kommt es an?
„Sonstig“ bedeutet nicht automatisch unwichtig oder einmalig.
Die Einordnung konkreter Beträge finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort stehen jeweils Jahr, Status und Originalquelle.
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