Kommunalfinanzen · Verwaltung und Haushalt
Zweckbindung
Rechtliche oder förderrechtliche Vorgabe, Mittel nur für einen bestimmten Zweck zu verwenden.
Was bedeutet Zweckbindung?
Zweckbindungen müssen sich aus einer belastbaren Grundlage ergeben, etwa Gesetz, Förderbescheid oder Satzung. Getrennte Listen von Erträgen und Aufwendungen beweisen noch nicht, welcher Euro welche Aufgabe finanziert.
Worauf kommt es an?
Ein allgemeines Flussdiagramm von Steuerarten zu Aufgaben würde eine nicht belegte Zweckbindung suggerieren.
Die Einordnung konkreter Beträge finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort stehen jeweils Jahr, Status und Originalquelle.
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